Mitglied werden - und warum?
In einen Verein einzutreten, sollte vorher gut überlegt sein. Eine Mitgliedschaft kostet Geld, auch wenn der Beitrag sehr gering ist. Eine Mitgliedschaft macht nur dann Sinn, wenn man hinter den Zielen des Vereins steht und diese fördern will. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Mitglied zu werden, um den Verein mit seinen Aufgaben finanziell und ideell zu unterstützen, oder, was immer die bessere Variante ist, durch aktives Mitarbeiten beizutragen, die Projekte des Vereins umzusetzen.
Wer die Frage stellt, „Was habe ich davon?“, sollte gar nicht erst Mitglied werden wollen. Ein gemeinnütziger Verein ist keine Kapitalgesellschaft, in die man einen bestimmten Betrag einzahlt und, wenn es gut läuft, ein Vielfaches rausbekommt. Wir wollen dennoch die Frage beantworten, was sie oder er davon hat, Mitglied im CPYE e.V. zu werden.
Es ist eine ideelle, selbstlose und empathische Unterstützung der Projekte unseres Vereins. Und diese Projekte heißen seit 1997 ROCKTREFF und Spielfest, die im Rahmen einer dreitätigen Veranstaltung im Sommer stattfinden. Als Vereinsmitglied kann man aktiv bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung mitwirken. Das macht Arbeit und erfordert Einsatz. Der „Lohn“ ist ein gutes Gefühl, Teil einer großartigen und erfolgreichen Veranstaltung zu sein. Sich ehrenamtlich zu engagieren und etwas Gutes zu tun, ist in dieser oft oberflächlichen Zeit immer noch aktuell.
Für die Positionen, in denen sie/er Verantwortung, beispielsweise als Gewerkeleiter oder Vorstandsmitglied übernimmt, ist eine Mitgliedschaft im Verein aus rechtlichen Gründen erforderlich. Andererseits gibt es Helfertätigkeiten, die keine Mitgliedschaft erfordern, über die man aber den Verein und die Projekte kennenlernen und sich dann immer noch überlegen kann, Mitglied zu werden.
Den ROCKTREFF gibt es seit 1984, Das Spielfest ging ein paar Jahre später an den Start. Es handelt sich also um zwei Traditionsveranstaltungen mit Strahlkraft über Tempelhof-Schöneberg hinaus. Seit 1997 ist der CPYE e.V. Träger der Veranstaltung. Hunderte von Ehrenamtlichen haben in den letzten 35 Jahren die Veranstaltung vorbereitet und durchgeführt. Die Aufgaben beim ROCKTREFF und Spielfest sind vielfältig. Mit Sicherheit gibt es Bereiche, in denen Deine Energie und Deine Fähigkeiten gebraucht werden. Werde Teil dieses wunderbaren Projektes. Werde Mitglied im CPYE e.V.
Die Mitgliedschaft ist in § 3 unserer Satzung geregelt. Zwar ist ein Austritt laut Satzung nur zum Quartalsende möglich, in besonderen Fällen haben wir, wenn es aus welchem Grunde auch immer erforderlich war, einem sofortigen Austritt zugestimmt. Das finanzielle Risiko einer Mitgliedschaft ist also gering.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann nur von natürlichen Personen erworben werden, welche die Ziele und Zwecke des Vereins ideell oder durch eigene ehrenamtliche Tätigkeit fördern und unterstützen wollen.
(2) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand.
(3) Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 6 €, der Jahresbeitrag 60 €, jedoch nur, wenn er als Einmalzahlung im Januar des Geschäftsjahres geleistet wird. Schüler, Studenten, Erwerbslose zahlen monatlich 3 €, der Jahresbeitrag beträgt bei Einmalzahlung im Januar des Geschäftsjahres 30 €.
(4) Der Beitrag ist im Voraus zu bezahlen.
(5) Auf Antrag kann der Beitrag bei Geltendmachung entsprechender Gründe gemindert werden.
(6) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt nach schriftlicher Kündigung zum Quartalsende oder durch Ausschluss.
(7) Der Ausschluss kann durch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat bzw. ein Vierteljahr mit seinem Beitrag im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht gezahlt hat.
(8) Gegen den Ausschluss hat das Mitglied Einspruchsrecht vor der Mitgliederversammlung.
(9) Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen beim Vorstand eingegangen sein.
(10) Der Einspruch wird dann auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt.
(11) Bis dahin ruhen alle Ämter des Mitgliedes.